Schadenfall der Woche
Bierduschen – zumeist aus übergroßen Humpen - sind im Fußball allgegenwärtig. Vor allem nach gewonnenen Turnieren fließt der Gerstensaft reichlich über die Häupter von Trainern, Managern oder Mitspielern.
Dass Schiedsrichter unter die Hopfen-Dusche kommen, ist dann schon eher selten. Vor allem wenn das unfreiwillig passiert und Frust statt Freude der Antrieb ist. So geschehen in einem Drittliga-Spiel zwischen den Fußballvereinen FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen im April des vergangenen Jahres.
Zum Halbzeitpfiff war ein Zwickau-Fan, der gleichzeitig auch Sponsor des sächsischen Vereins war, aufgrund der Leistung des Unparteiischen offenbar so aufgebracht, dass er sein Pils nicht in den eigenen Mund, sondern ins Gesicht des Schiris beförderte. Dieser wollte sich die herb-malzige Dusche jedoch nicht gefallen lassen, brach die Partie ab und klagte auf Schadenersatz.
Vor dem Landgericht Zwickau bekam er nun auch Recht, wie unter anderem der Tagesspiegel berichtet. Die Bierdusche stellte auch aus Sicht des Richters einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schiedsrichters dar.
Doch ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro, wie es der Referee forderte, empfand das Landgericht nicht als angemessen. Es verwies auf andere Fälle, in denen Schmerzensgelder zwischen 800 und 1.500 Euro gezahlt wurden – darum sei auch in diesem Fall ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro angemessen.