Negativpreis

Versicherungskäse: Das sind die 3 Nominierten

Einmal im Jahr kürt der Bund der Versicherten drei aus seiner Sicht besonders fragwürdige Versicherungsprodukte. Nun stehen die Nominierten für dieses Jahr fest. Wen es erwischt hat.

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10:06 Uhr | 12. Juni | 2024
Frau riecht an einem Stück Käse

Auch in diesem Jahr konkurrieren wieder drei Versicherungsprodukte um den Negativpreis "Versicherungskäse" vom Bund der Versicherten.

| Quelle: unaemlag

Nicht um Fischbrötchen-, sondern um Käse-Versicherungen geht es einmal im Jahr beim Bund der Versicherten (BdV). Diese sichern allerdings nicht wie beim Fischbrötchen den Möwen-Mundraub ab, sondern dienen dem Verbraucherschutzverein als Negativbeispiele für schlechte Versicherungsprodukte.

Seit 2015 können Experten, aber auch Verbraucher, Vorschläge für aus ihrer Sicht mangelhafte Versicherungsprodukte einreichen, aus denen dann eine vierköpfige Jury  die „Gewinner“ bestimmt. In der Jury sitzen die Verbraucherschützer Sandra Klug (Verbraucherzentrale Hamburg), Britta Langenberg (Bürgerbewegung Finanzwende), der Rechtsanwalt Achim Tiffe sowie der Versicherungsberater Alexander Beurmann.

Nun hat der BdV die drei Nominierten für den diesjährigen Versicherungskäse bekannt gegeben. Wir schauen uns die Nominierten einmal genauer an:

1.)     Akkuschutz für E-Bikes (Wertgarantie) 

Je höher der Wert eines Fahrrads, desto höher ist auch die Bereitschaft, dafür eine Versicherung abzuschließen. Zu diesem Ergebnis kam in diesem Frühjahr eine Studie, die der Spezialversicherer Wertgarantie in Auftrag gegeben hatte. Dieses Ergebnis beherzigend, bietet auch Wertgarantie eine Versicherung für E-Bike-Akkus an. Diese können gerne mal mehrere hundert Euro kosten. Für die Jury ist das aber kein Grund, eine Versicherungsdeckung gegen Verschleiß abzuschließen – schließlich könne ein Akku auch mal schnell bis zu 80.000 Kilometer halten. Zumal der Versicherungsschutz erst ab dem 13. Monat gilt. Die Jury bemängelt zudem die lange Ausschlussliste. Weiterhin stört sich die Jury, dass der Versicherer in diesem Fall ein ordentliches Kündigungsrecht hat. So könne er sich rechtzeitig vor dem Leistungsfall von alten und schlechten Akkus bzw. Risiken trennen.

2.)     DFV-KombiSchutz (Deutsche Familienversicherung)

Unter dem Slogan „Alles-Drin-Paket“ bewirbt die Deutsche Familienversicherung ihren Kombischutz für die gesamte Familie („sechs der wichtigsten Versicherungen überhaupt“, der aus insgesamt sechs Versicherungen zu einem Preis von 480 Euro im Jahr besteht: eine Unfallversicherung, eine Hausratversicherung (inkl. Glas & Fahrraddiebstahl), Haftpflichtversicherung und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. 

Die BdV-Jury stößt sich jedoch daran, dass entgegen dem Werbeslogan nicht alles drin ist, sondern nur ein Bündel aus altbekannten Sachversicherungen. Diese könnten auch nicht individuell auf den Kundenbedarf zugeschnitten werden. Auch gekündigt werden kann nur im Paket. 

Auch handele es sich keinesfalls um die wichtigsten Versicherungen – im Vordergrund sollte vielmehr die Absicherung des Familieneinkommens stehen.

3.)     Nachhilfe-Versicherung „Plus“ (Astra Versicherung AG)

Der Digitalversicherer Astra bietet auf seiner Homepage ein buntes Versicherungspaket speziell für Schüler an: Neben einer Schüler-Fahrrad-, einer Schüler-Tablet- oder einer Schüler-Unfall-Versicherung, gibt es auch eine Nachhilfe-Versicherung für den Nachwuchs.

Die Versicherung richtet sich an Kinder, die wegen einer längeren Krankheit zu Hause bleiben müssen oder bei denen gar ein Krankenhausaufenthalt notwendig war. Sollten diese in der Folge ihrer langen Abwesenheit Probleme in der Schule bekommen, sichert die Nachhilfe-Versicherung der Astra für 29,90 Euro im Jahr Kosten bis zu 400 Euro für pädagogische Betreuung und Nachhilfe ab. Ab dem 14. Schultag werden bis zu 600 Euro übernommen. Zusätzlich werden bei Kindern bis zu 14 Jahren die Rooming-In-Kosten (bis zu 50 Euro) im Krankenhaus übernommen.

Die BdV-Jury bemängelt, dass es, wenn das Kind krank ist, vorrangig um dessen Genesung, nicht aber um den schulischen Erfolg gehen sollte. Kurzfristig sei eh kein Nachhilfelehrer zu bekommen. Zudem sei bei längerer Krankheit auch eine Beschulung zu Hause über ein mobiles Klassenzimmer möglich. Die Rooming-In-Kosten würden bei kleineren Kindern zudem von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

 Abstimmung bis 26. Juni

Welche dieser drei Versicherungen schließlich den Negativpreis in Empfang nehmen darf, wird am 28. Juni bekannt gegeben. Bis dahin können auch Verbraucher ihren eigenen Favoriten küren. Eine Abstimmung ist bis zum 26. Juni möglich.