Debatte um EU-Kleinanlegerstrategie
Wird es ein Provisionsverbot auf EU-Ebene geben? An dieser Frage entzündet sich seit Ende vergangenen Jahres eine hitzig geführte Debatte: Die Ampelkoalition ist darüber in zwei Lager gespalten, Vermittlerverbände sparen nicht mit Kritik, auch der US-Fondsanbieter Vanguard schaltete sich in die Diskussion ein und zeigte Flagge pro Provisionsverbot. Nun bezieht Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ Position: Er befürwortet das provisionsbasierte Beratungssystem in Deutschland.
Um das Provisionssystem zu erhalten, muss man Grenzen ziehen.Frank Grund, BaFin-Direktor
„Das Provisionssystem sollte erhalten werden, weil ich es grundsätzlich für gut halte“, sagte er in dem Gespräch. Beratung, die erforderlich ist – besonders bei der Altersvorsorge – müsse bezahlt werden. Das gelte sowohl für den provisionsgestützten Vertrieb wie für die Honorarberatung, die nicht immer zwangsläufig besser sei. Für beide Beratungsformen müssten Kunden letztlich Geld hinlegen. „Um breite Schichten mit privaten Altersvorsorgeprodukten zu versorgen, bedarf es der Beratung“, ergänzte Grund. Dabei schränkte er aber ein: „Um das Provisionssystem zu erhalten, muss man gewisse Grenzen ziehen und Exzesse verhindern.“ Zu diesem Zweck habe die BaFin ein Merkblatt mit einer Definitionen zu ihrem geplanten Vorgehen aufgelegt.
„Wir können keinen gesetzlichen Provisionsdeckel verhängen“, erklärte Grund und spielte damit auf eine im vergangenen Jahr geführte Debatte an. Damals hatte er einen Provisions-Richtwert ins Spiel gebracht, den die BaFin anstrebe – nachdem von einer Provisionsobergrenze im aktuellen Koalitionsvertrag keine Rede mehr gewesen war.
Den Inhalt des BaFin-Merkblatts zur Begrenzung extrem hoher Courtagen konkretisierte Grund folgendermaßen: „Wir wollen der Branche sagen, wo wir aufsichtlich besonders aktiv werden.“ Konkret gehe es dabei vor allem um Anbieter, die bei den Effektivkosten sowie den Aufwendungen für Versicherungsvermittler im Branchenvergleich im oberen Viertel liegen. „Damit binden wir uns selbst, nicht den Markt und wir sagen es dem Markt, damit er sich danach richten kann.“ Wie genau die Bafin vorgehen wird, ist noch unklar. Die Konsultationsfrist, in der sich alle Betroffenen äußern konnten, lief bis Mitte Januar. „Aktuell werten wir die Stellungnahmen aus. Anschließend veröffentlichen wir“, ergänzte Grund.
EU-Finanzkommissarin McGuiness will Ende März ihre Kleinanlegerstrategie der Öffentlichkeit präsentieren. Dann dürften mehr Details zu den Plänen eines EU-weiten Provisionsverbots für Anlageprodukte bekannt werden.