BGH-Urteil

BU-Versicherer Dialog muss seine Vitality-Klauseln anpassen

Im Streit um zwei Klauseln in einem Vitality-BU-Tarif hat sich der Bund der Versicherten nun auch vor dem BGH gegen die Generali-Tochter Dialog durchgesetzt. Betroffen ist nur eine geringe Anzahl Kunden.

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16:06 Uhr | 12. Juni | 2024
Bundesgerichtshof

Im Streit um zwei Klauseln in einem Vitality-BU-Tarif hat sich der Bund der Versicherten nun auch vor dem BGH gegen die Generali-Tochter Dialog durchgesetzt. Betroffen ist nur eine geringe Anzahl Kunden.

| Quelle: BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Generali-Tochter Dialog für unwirksam erklärt. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht an diesem Mittwoch per Urteilsspruch entschieden (Az. IV ZR 437/22). Geklagt hatte der Bund der Versicherten (BdV). Dieser hatte gegen die beiden Klauseln des BU-Telematiktarifs geklagt und zunächst im Jahr 2021 vom Münchener Landgericht und 2022 auch vom Münchener Oberlandesgericht Recht erhalten. Die Dialog-Mutter Generali hatte anschließend Revision vor dem BGH eingelegt, ist nun aber auch höchstrichterlich unterlegen.

Worum es in den beiden beanstandeten Klauseln geht, hat procontra bereits ausführlich berichtet. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt zwar noch nicht vor. Doch betreffend die Überschuss-Klausel erklärten die Karlsruher Richter bereits jetzt, dass diese hinsichtlich der Modifizierung der Überschussbeteiligung und damit mittelbar die Höhe der zu leistenden Versicherungsprämie intransparent und daher unwirksam sei. Wenig überraschend wurde auch die Informationsklausel als unwirksam beurteilt, da diese dem Versicherungsnehmer die Nicht-Übermittlung seiner Gesundheitsdaten auch dann anlaste, wenn er diese nicht zu vertreten habe.

Nur knapp 100 Kunden betroffen

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollen klar erkennen und verstehen können, was sie bekommen, wenn sie dem Versicherer Informationen zu ihrer Gesundheit preisgeben. So können sie sich fragen, ob es ihnen wert ist, den Vertrag gegen eine lose Aussicht auf Rabatte abzuschließen“, kommentierte BdV-Vorstand Stephen Rehmke den Erfolg der Verbraucherschützer vor Gericht.

Die Generali betonte auf procontra-Nachfrage, dass nicht das gesamte Vitality-Programm, bei dem Versicherte gegen das Liefern von Fitnessdaten und Infos über Arztbesuche ihren BU-Beitrag reduzieren können, grundsätzlich in Frage gestellt wurde, sondern nur die beiden besagten Klauseln. Man werde nun noch die schriftliche Urteilsbegründung des BGH abwarten und anschließend die erforderlichen Anpassungen unmittelbar einleiten. Laut Generali sind davon nur knapp 100 Kunden der Dialog betroffen. Diese werde man im Zuge der Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen anschreiben.