Zurich legt Berufung gegen Rentenfaktor-Urteil ein
Das Urteil des Landgerichts Köln Ende Februar gegen die Zurich Versicherung hatte für Aufregung gesorgt: Die nachträgliche Kürzung eines Rentenfaktors sei unwirksam, befanden die Kölner Richter. Geklagt hatte ein Kunde der Zurich, der bei dem Versicherer eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen hatte.
Zu Vertragsbeginn war dem Mann eine Monatsrente in Höhe von 37,34 Euro je angesparten 10.000 Euro in Aussicht gestellt worden. Im Jahr 2017 erreichte den Mann dann allerdings ein Schreiben des Versicherers, in dem dieser den Mann darüber informierte, dass man den sogenannten Rentenfaktor abgesenkt habe. Zu seinem Rentenbeginn im Jahr 2039 solle der Mann nur noch 27,97 Euro je 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Eine Kürzung von rund einem Viertel.
Die Zurich hatte sich in ihren Versicherungsbedingungen das Recht zur nachträglichen Rentenkürzung vorbehalten, sollte es an den Kapitalmärkten schlechter laufen als erwartet. „Das ist eine einseitige Interessenwahrung“, kritisierte damals Rechtsanwalt Knut Pilz, der das Urteil erstritten hatte. Schließlich werde der Rentenfaktor nicht erhöht, sollte die Kapitalanlage erfolgreicher verlaufen als prognostiziert. Auch das Landgericht Köln sah den Kunden unangemessen benachteiligt und beurteilte die entsprechende Klausel als unwirksam.
Zurich legt Berufung ein
Damit ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit jedoch nicht gesprochen. Gegenüber procontra kündigte die Zurich an, Berufung gegen das Urteil einlegen und den Fall vor das Oberlandesgericht Köln bzw. letztlich bis vor den Bundesgerichtshof bringen zu wollen. „In der Tat halten wir in diesem für die gesamte Branche relevanten Fall eine Klärung der Rechtsprechung durch eine ober- oder höchstrichterliche Entscheidung für erforderlich“, teilte ein Sprecher mit.
Die Bürgerbewegung Finanzwende, die den Kläger unterstützt hatte, glaubt, dass das Urteil eine Wirkung über den Einzelfall hinaus entfaltet. Auch andere Versicherer hätten in der Vergangenheit den Rentenfaktor bei ihren Verträgen herabgesetzt. Anwalt Pilz nannte in diesem Zusammenhang die Allianz Leben.
Klage gegen Allianz
Eine Klage gegen eben diese wird am 17. April vor dem Landgericht Stuttgart (Az: 53 O 214/22) verhandelt. Im konkreten Fall, so informiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, geht es um einen Kunden, der 2006 eine Rentenversicherung namens „RiesterRente InvestGarantie“ abgeschlossen hatte. Auch in diesem Fall wurde der Rentenfaktor später angepasst und von ursprünglich 38,74 auf 30,84 gesenkt.
Zwar bekam der Kunde nach einer Beschwerde mitgeteilt, dass der Rentenfaktor bei veränderten Rechnungsgrundlagen wieder erhöht würde. Verbindliche Details wurden aber nicht genannt. Für Verbraucherschützer Niels Nauhauser ein klarer Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip.
Auf eine Abmahnung seitens der Verbraucherschützer reagierte die Allianz nicht, so dass der Fall nun gerichtlich verhandelt werden muss. Vieles spricht dafür, dass das Thema gesenkte Rentenfaktoren die Justiz noch einige Zeit beschäftigen wird.