Jahresbericht des Ombudsmanns

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung, wann zahlt sie nicht?

Die Rechtsschutzversicherung ist – nicht zuletzt durch den Diesel-Skandal – derzeit sehr begehrt. Doch immer wieder kommt es zum Streit zwischen Versicherer und Kunde. Knapp 2.500 Beschwerden erreichten im vergangenen Jahr den Ombudsmann. Wie dieser in einigen Fällen entschied.

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13:06 Uhr | 06. Juni | 2023

Vor allem in der Rechtsschutzversicherung kommt es immer wieder zum Streit zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern.

Seit jeher ist die Rechtsschutzversicherung eine der Sparten, zu der den Versicherungsombudsmann die meisten Beschwerden erreichen. Auch 2022 bildete hier keine Ausnahme, wenn auch die Zahl der zulässigen Beschwerden – wie in fast allen Sparten – gegenüber dem Vorjahr merklich zurückging.

Mit 2.565 zulässigen Beschwerden lag das Aufkommen deutlich niedriger als noch 2021, als noch 3.184 Beschwerden den Ombudsmann Wilhelm Schluckebier erreichten. Das entspricht einem Rückgang von fast 20 Prozent.

Ein wesentlicher Grund hierfür liegt in dem spürbaren Rückgang von Serienbeschwerden zum sogenannten Diesel-Skandal, die von spezialisierten Anwaltskanzleien eingereicht worden waren. Gingen beim Ombudsmann 2021 noch knapp 400 Beschwerden zum Diesel-Skandal ein, waren es ein Jahr später nur noch gut 50.

Nach wie vor bleibt jedoch die zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalls ein Schwerpunkt. Lag die Ursache für den Rechtsstreit vor Abschluss beziehungsweise nach Kündigung des Vertrages ist häufig zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer umstritten. Rund 500 Beschwerden zu dieser Thematik erreichten 2022 den Ombudsmann.

Streitpunkt Risikoausschlüsse

Auch Risikoausschlüsse beschäftigten Schluckebier 2022 im verstärkten Maße. Viele Versicherer schließen nämlich Teilrisiken vom Versicherungsschutz aus, was Sie auch der oben stehenden Bilderstrecke entnehmen können. Vor allem der Ausschluss der Rechtsschutzrisikos für verschiedene Kapitalanlagegeschäfte stand 2022 dabei im Mittelpunkt – besonders aus dem Bereich der Kryptowährungen.

Hierbei geht es häufig um das sogenannte Schürfen der Währung, das vielfach lediglich als Lockmittel angeboten wird, um an Kundengelder zu gelangen. Hierbei werden häufig Lehrmaterialien zum Schürfen einer Kryptowährung verkauft, die letztlich gar nicht existiert.

Welche Fälle den Ombudsmann ansonsten noch im vergangenen Jahr beschäftigten, lesen Sie in unserer Bilderstrecke.