Kolumne
Die Diskussion darüber, wie Bürgerinnen und Bürger effektiv finanziell vor den Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels geschützt werden können, nimmt derzeit wieder politisch an Fahrt auf. Auch die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) beschäftigt sich seit längerem mit dem Thema. Vieles dreht sich derzeit über das Für und Wider einer Pflicht zur Elementarschadenversicherung. Hierbei handelt es sich um eine politische Fragestellung, die unterschiedlich bewertet werden kann. Für uns als Aktuare bleibt es jedoch wichtig – egal, wie man sich dabei positioniert – auf eine grundlegende versicherungsmathematische Regel hinzuweisen: Der Preis muss dem Risiko angemessen sein! Steigt das Risiko, steigt auch die Prämie und umgekehrt.
Neben einer bloßen Pflicht gäbe es aber auch weitere Ansatzpunkte, wie Elementarschadenversicherungen stärker verbreitet werden können und mehr Akzeptanz finden. Manche Hausbesitzer haben keinen Versicherungsschutz, weil ihnen die Absicherung zu teuer erscheint. Eine mögliche Lösung für dieses Problem sind geeignete Selbstbehalte, da diese die Prämie teilweise deutlich senken können. So müssten gewisse Schäden selbst getragen werden, gegen einen hohen Schaden bis hin zum Verlust der finanziellen Existenz wäre man jedoch abgesichert.
Eine weitere Stellschraube, um Kosten zu senken, stellen Korrekturen bei Mehrfachbesteuerungen dar. Momentan liegt die Versicherungssteuer auf Produkte im Bereich der Elementarschadenversicherung bei 19 Prozent, also in der Höhe der Mehrwertsteuer. Eine Doppelbesteuerung entsteht dadurch, dass die Prämien auch die Mehrwertsteuer, die bei der Behebung der Gebäudeschäden typischerweise anfällt, bereits enthalten. Die Versicherungssteuer ist dann gewissermaßen eine Steuer auf die Mehrwertsteuer, die den Versicherungsnehmer doppelt belastet. Dieser Effekt könnte gemildert werden, wenn die Versicherungssteuer auf den derzeitigen Steuersatz für Feuerversicherungen von 13,2 Prozent oder darunter abgesenkt würde. Gerade im Falle einer Pflichtversicherung könnte dies eine gute Lösung sein, um dem Eindruck entgegenzuwirken, der Staat wolle durch die Einführung einer solchen die eigenen Einnahmen aufbessern.
Ein wesentlicher Grund für eine Pflichtversicherung ist neben dem Eigenschutz auch der Schutz Dritter. Diesen Aspekt findet man auch bei der Elementarschadenversicherung. Kreditgeber zum Beispiel haben durch Totalverluste ebenfalls Ausfallrisiken. Es kann eine Option sein, einen obligatorischen Versicherungsschutz bei Aufnahme von Bau- oder Wohnkrediten zu etablieren und so zumindest bei Neubau oder Neuerwerb die Absicherungsrate zu erhöhen. Insbesondere würde dies mit hoher Treffgenauigkeit Menschen mit geringerem Vermögenshintergrund vor Verlusten schützen, die deren finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen.
Neben den Versicherungsaspekten muss aber immer auch auf die Notwendigkeit von Prävention hingewiesen werden. Egal, welche Lösung am Ende gewählt wird – der am besten zu regulierende Schaden ist der, der nicht stattgefunden hat. Entscheidend ist daher ein gutes Zusammenspiel von staatlicher und individueller Prävention. Gerade bei der Neubesiedelung wird der Staat künftig strengere Vorgaben machen und etwa auf kommunaler Ebene hochgefährdete Gebiete ausschließen müssen.
Auch der Ausbau von Deichen, Abwassersystemen und Frühwarnsystemen fällt in die staatliche Präventions-Sphäre. Bei der individuellen Prävention müssen wir über Information und Unterstützung sprechen, gegebenenfalls auch über Subventionen, damit Prävention nicht an fehlendem Kapital scheitert – insgesamt spart die Vermeidung von Schäden schließlich nicht nur Geld, Zeit, Energie und Nerven der Betroffenen – sondern rettet im Zweifel sogar Leben!