Erst vor wenigen Tagen hatte die FDP-Bundestagsfraktion die Regierung dazu aufgefordert, endlich Details zu ihren Plänen für die mögliche Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung offenzulegen. Die Geduld vieler Betroffener schien ausgereizt, anlässlich des bereits zwei Jahre andauernden Mutmaßens über die zukünftige Verdienstregelung für Versicherungsvermittler. Mehrfach hieß es, dass die Pläne im ersten Quartal 2019 konkretisiert werden sollen.
Diese Deadline wurde nun doch noch eingehalten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gestern einen Referentenentwurf verabschiedet. Der Entwurf liegt der procontra-Redaktion vor. Er beabsichtigt den Beschluss eines „Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“. Kritiker fordern aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase schon seit Langem eine Absenkung der Vermittlervergütungen für Lebensversicherungen zum Wohle der Verbraucher. Der Vertrieb von Restschuldversicherungen befindet sich ebenfalls schon lange in der Kritik, weil vor allem Banken in diesem Segment teilweise über 50 Prozent der Beiträge als Provision kassieren.
Bis der jetzt vorliegende Referentenentwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden kann, wird er vermutlich noch mehrfach inhaltlich überarbeitet werden. In diesem Zuge werden dann auch die Argumente der Branchenverbände politisches Gehör finden, darunter auch der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. Die Meinungen zum Entwurf fallen bis jetzt überwiegend negativ aus, wie die Übersicht in unserer untenstehenden Bilderstrecke zeigt. Darin haben wir auch eine Reihe von Fakten zusammengestellt, wie sich das BMF den Provisionsdeckel nach aktuellem Stand vorstellt.