Mofas, Mopeds und E-Scooter
Der jährliche Farbwechsel zum 1. März ermöglicht es Polizei und Ordnungsämtern, auf einen Blick den aktuellen Versicherungsschutz zu überprüfen. Wer weiterhin mit alten blauen Kennzeichen fährt, riskiert nicht nur Strafen, sondern fährt auch unversichert. Im Falle eines Unfalls könnte der Fahrer für alle Schäden selbst aufkommen, einschließlich möglicher Schadenersatzforderungen.
Die Zahl der mit Versicherungskennzeichen verursachten Schäden stieg 2023 auf rund 21.300, was einer Zunahme von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten insgesamt 99 Millionen Euro an Entschädigungen. Besonders auffällig: Die Diebstähle sind deutlich gestiegen. Über 10.000 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen wurden gestohlen, was einen Anstieg von 46 Prozent bedeutet. E-Scooter machen dabei einen Großteil der gestohlenen Fahrzeuge aus, was auf eine besonders hohe Diebstahlquote dieser Fahrzeuge hinweist.
Das grüne Versicherungskennzeichen gilt für Mofas, Mopeds, E-Scooter und weitere Kleinfahrzeuge, die ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. Es gilt für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, wie Mofas, E-Scooter, Quads und Trikes. Ebenso erforderlich ist das grüne Kennzeichen für bestimmte Elektrofahrräder und motorisierte Krankenfahrstühle.