BaFin-Pläne zwingen 34f-Vermittler zum Aufgeben
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) registrierten Finanzanlagenvermittler in Zukunft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Dieser Aufsichtswechsel, weg von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie den Gewerbeämtern, soll „zügig“ durchgeführt werden. Für diese Reform hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sogar schon einen Zeitplan erstellt.
Jedoch sind die von dieser Maßnahme betroffenen Personen ganz überwiegend dagegen. Das hat in den letzten Monaten bereits mehrfach Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, betont.
Kann die BaFin 30.000 Anfragen stemmen?
Nun folgen die 34f-Vermittler auch ganz offiziell der Stimme eines ihrer größten Berufsverbände. Denn lediglich 3 Prozent der Vermittler ziehen einen Wechsel hin zur BaFin dem bisherigen Aufsichtssystem vor. Das geht aus dem aktuellen AfW-Vermittlerbarometer hervor, an dem sich 1.546 Personen beteiligt haben. Von ihnen weisen 81 Prozent einen Maklerstatus auf. Neben den rund 46.000 Maklern in Deutschland sind auch knapp 38.000 Finanzanlagenvermittler registriert. Unter ihnen gibt es aber eine große Schnittmenge, da viele Vermittler über beide Registrierungen verfügen.
Die Befragten bevorzugen die IHKs als Institutionen für ihre Beaufsichtigung (69 Prozent), danach folgen die Gewerbeämter (20 Prozent). Wohl auch deshalb, weil das etablierte System mit dem Aufkommen ihrer Anliegen zurechtkommt. Der AfW verweist auf circa 30.000 Beratungsanfragen der Vermittler, die jährlich allein bei den IHKs eingehen. „Das zeigt mehr als deutlich, dass hier Beratungsbedarf besteht. Dieser Service würde bei einem mittelstandsfeindlichen Aufsichtswechsel komplett wegfallen und die Position der unabhängigen Vermittler und damit auch der Kunden verschlechtern“, so Wirth.
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Aus Sicht der 34f-Vermittler würde ein Aufsichtswechsel hin zur BaFin aber noch deutlich tiefere Einschnitte mit sich bringen als eventuell längere Beantwortungszeiten bei ihren Anliegen. Denn die Vermittler müssten bei dem neuen Modell auch deutlich tiefer in die Tasche greifen. Beim AfW rechnet man durch das BaFin-Umlageverfahren mit Aufsichtskosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr.
Offenbar zu viel für jeden zweiten Finanzanlagenvermittler. Denn 49 Prozent der Befragten gaben an, im Falle solcher Kosten ihre § 34f-Erlaubnis zurückgeben zu wollen. Keine Folgen hätten diese jährlichen Kosten für 18 Prozent und immerhin 7 Prozent gaben an, infolgedessen die Fondsvermittlung intensivieren zu wollen.
Jeder sechste 34f-Vermittler will aufgeben
Von den 49 Prozent, die ihre Erlaubnis zurückgeben wollen, würde jeder Dritte die Vermittlung von Finanzanlagen komplett einstellen. Das entspricht 17,15 Prozent aller Umfrageteilnehmer, also etwa jedem sechsten 34f-Vermittler. Der Rest plant entweder, sich einem Haftungsdach anzuschließen (24 Prozent), sich auf vermögensverwaltende Lösungen zu fokussieren (23 Prozent) oder nur noch als Tippgeber aktiv zu sein (16 Prozent; Rest keine Angabe).
„Hier wird ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was garantiert nicht zu mehr Verbraucherschutz führt, horrende Kosten fabriziert und praktisch die Hälfte des bisherigen Angebots unabhängiger Beratung aus dem Markt fegt. Das ist nicht akzeptabel! Die bisherige Zuständigkeit hat sich bewährt, denn insbesondere die IHKs erfüllen diese Aufgabe unbürokratisch, praxisnah, effizient und zuverlässig.“, begründet Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, die ablehnende Haltung seines Verbandes. Befürworter hingegen argumentieren vor allem mit einer Vereinheitlichung der Aufsicht.
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