Es gibt einige deutsche Wörter, die es über die Jahre in den internationalen Sprachgebrauch geschafft haben. „Kindergarten“ gehört dazu, „Schadenfreude“ oder auch „Gemütlichkeit“. In diesen Wochen kommt die Befürchtung auf, dass „verschlimmbessern“ in europäischen Finanzkreisen noch zum geflügelten Wort werden könnte. Der Anlass jedenfalls ist gegeben, und das Datum steht auch schon fest.
Für Investmentfonds werden die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) zum 1. Januar 2023 durch das europäische Basisinformationsblatt ersetzt: das Europäische Key Information Document (KID). Die zugehörige PRIIP-Verordnung (Packaged Retail and Insurance based Investment Products) gilt zwar schon seit 2018. Investmentfonds wie OGAWs (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und Publikums-AIFs waren aber bisher ausgenommen.
Keine Frage, die Ziele sind hehr: Durch einheitliche Transparenzregeln sollen der Anlegerschutz gestärkt und der Vergleich produktübergeifend gesichert werden. Präzise, redlich, klar und nicht irreführend sollen diese Infos sein – in Übereinstimmung mit Vertrags- und Angebotsunterlagen sowie Geschäftsbedingungen des PRIIP. Dieser Anspruch erinnert spontan ein bisschen an die alte Pralinen-Werbung, die mit dem Spruch endete: „Wer kann dazu schon Nein sagen?“ Nur leider passen die bisherigen Erfahrungen der Praktiker so gar nicht zu diesem großen Ziel. Denn die Umsetzung erweist sich im Alltag eben keineswegs als glasklar, sondern als extrem komplex, sie wirft Serien von Fragen auf – die nicht alle beantwortet werden. Dass ausgerechnet standardisierte feste Vorgaben, die kaum Freiraum für Besonderheiten lassen, Anlegerinnen und Anlegern im Ergebnis wirklich passgenaue Infos liefern, darf daher bezweifelt werden. Das Fazit auf der Zielgeraden zum Countdown 2023 also ist bitter: gut gemeint, extrem bürokratisch gemacht. Klarer Fall von verschlimmbessern also.