Nachgerechnet: Lohnt die Basisrente gegenüber ETF?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Von der klassischen privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente unterscheidet sie sich unter anderem darin, dass es bei ihr kein Kapitalwahlrecht gibt. Stattdessen sind Basisrenten stets als lebenslange Rente auszuzahlen. Im Todesfall verfällt das Vermögen an die Versichertengemeinschaft. Erben können lediglich profitieren, wenn schon bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit oder für den Ehepartner eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde.
Dieser Hintergrund ist wichtig, um die Stärken und Schwächen der Basisrente zu beurteilen. Dies hat kürzlich der bekannte Finanzanalytiker Volker Looman aus Stuttgart in seiner wöchentlichen Kolumne für die Frankfurter Allgemeine Zeitung getan. In seinem Musterbeispiel investiert ein 50-Jähriger bis Alter 67 jährlich 24.000 Euro in eine Basisrente bei „einem Direktversicherer im Rheinland“ und erhält bis zum Lebensende jährlich 26.578 Euro Rente.
Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 35 Prozent in der Ansparphase und 20 Prozent in der Rentenphase rentiert das Ganze mit 0,91 Prozent bis zum Endalter 85. Wird der Kunde 90 Jahre, steigt die Basisrendite auf 2,06 Prozent pro Jahr, erlebt er den 95. Geburtstag, sind es 2,78 Prozent. Looman kommt für den 90-jährigen auf eine Gesamtrendite nach Steuern von 3,14 Prozent. Das dürfte mit vergleichbar sicheren Anlagen anderswo nicht zu erzielen sein. Bei Serviceversicherern fällt die Rente allerdings etwas geringer aus, und bei fondsgebundenen Basisrenten entstehen zusätzliche Kosten (procontra berichtete).
Steuervorteil plus lebenslange Rente
Steuerberater Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), kam in eigenen Berechnungen dennoch auf 3,96 Prozent pro Jahr für klassische Basisrenten nach Förderung, Kosten und Besteuerung (procontra berichtete). Sein Fazit: Es gibt derzeit keine Anlagen, die eine vergleichbare Rendite wie die Basisrente erwirtschaften, ohne in Produkte mit einem höheren Risikoanteil zu investieren, etwa Aktien oder Aktienfonds. Zudem federe sie das Langlebigkeitsrisiko ab, was mit Geldanlagen nicht möglich sei.
Da geht Looman traditionell nicht mit. „Das Ergebnis mag auf den ersten Blick überzeugen, weil die Verzinsung nicht schlecht ist – nur die Höhe und die Länge sind nicht sicher“, schrieb er in seiner Kolumne. Daher könne die Rendite nur eine Orientierungsgröße sein, zumal die Versicherer sich nicht in die Karten ihrer Kalkulation schauen ließen.
Seite 1: Alleinstellungsmerkmal: lebenslange Rente Seite 2: Wackliger Vergleich zu ETF-Sparplänen
Im Vergleich zu ETF-Sparplänen stellte er diesmal gar nicht auf die genauere Barwertbetrachtung bei Renten ab (procontra berichtete), sondern blieb verbal bei der Versicherungslösung, die er offenbar nicht so mag. „Der Anleger kann dem Vermögensverwalter der Versicherung keine Vorschriften machen, wie das Geld angelegt werden soll“, kritisiert Looman. Noch heikler sei die Tatsache, dass man keinen Einfluss auf Gebühren und Kosten hat und so dem Versicherer „total ausgeliefert“ sei. Da schießt Looman über das Ziel hinaus, denn die Aufsichtsregelungen haben Lebensversicherer zu viel stärkerer Transparenz gezwungen als bei anderen Finanzprodukten.
Vergleich zu Indexfonds nicht akribisch ausgeführt
Looman empfiehlt, das Geld lieber selbst in Indexfonds zu investieren. Dabei ließen sich sechs Prozent Rendite vor Steuern oder 4,42 Prozent netto erzielen und damit weit mehr als mit der steuergeförderten Basisrente. Inwieweit sich allerdings die Börsen und Fonds in die Karten schauen lassen und wie verlässlich seine beispielhafte Renditeannahme ist, führt der Autor nicht aus.
Dabei übersieht der renommierte Finanzanalytiker aber, dass auch die Eigenanlage mit Depot-, Kauf- und Anlageberatungskosten verbunden ist (procontra berichtete) und auch Zeit erfordert. Dies würde in eine alternative Musterrechnung, etwa für einen ETF-Sparplan, hineingehören.
Das Thema Langlebigkeit bei der Basisrente sei als Vorteil „nicht von der Hand zu weisen“, doch empfindet das Looman bei alternativen Anlagen nicht als so gravierenden Nachteil. „Die lebenslange Rente ist eine Größe, die jeder Anleger durch entsprechende Reserven selbst steuern kann", behauptet der Finanzanalytiker. Dazu empfiehlt er zwei Wege:
Damit räumt Looman aber indirekt ein, dass sein Rechenbeispiel für Anleger nicht passt, die älter als der statistische Durchschnitt werden. Sie brauchen zusätzliches Vermögen. Dennoch kommt er zu dem Schluss, dass die Versicherungslösung nur für diejenigen gut sein kann, „die im Alter keine festen Einkünfte haben“, oder für „disziplinlose Gesellen“, weil sie ihr Konto nicht plündern dürfen. Da sei es in der Regel besser, die Steuern zu zahlen und die Sparraten selbst an der Börse anzulegen, glaubt Looman.
Seite 1: Alleinstellungsmerkmal: lebenslange Rente Seite 2: Wackliger Vergleich zu ETF-Sparplänen