Wirecard-Anleger gehen wohl leer aus

Schlechte Nachrichten für die rund 22.000 Aktionäre der Wirecard AG. Das Landgericht München entschied, dass sie keine Gläubiger sind. Im Insolvenzverfahren dürften sie nun nicht damit rechnen, dass ihre Forderungen erfüllt werden.

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15:11 Uhr | 23. November | 2022
Wirecard Bild: DeFodi Images / Kontributor

Die Anleger der insolventen Wirecard können nicht darauf hoffen, an der Insolvenzmasse beteiligt zu werden. Bild: DeFodi Images / Kontributor

Aktionäre, die in den mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard investiert hatten, dürfte diese Nachricht kaum gefallen: Sie haben keine Aussicht, an der Insolvenzmasse des Unternehmens beteiligt zu werden.  

Dies entschied am Mittwoch die für Bank- und Finanzgeschäfte zuständige 29. Zivilkammer des Landgerichts München I (Az: 29 O 7754/21). Geklagt gegen Insolvenzverwalter Michael Jaffé hatte die Fondsgesellschaft Union Investment. Sie hatte argumentiert, dass die Wirecard vorsätzlich gegen ihre Kapitalmarktinformationspflichten verstoßen habe. Hätte man über die wahre Situation des ehemaligen Dax-Unternehmens Bescheid gewusst, hätte sie die Wirecard-Aktien niemals erworben, argumentierte Union Investment.  

Anteilseigner werden nachrangig bedient

Dies sei aber unerheblich, stellte Richterin Susanne Lukauer klar. Ansprüche von Aktionären können nicht als Insolvenzforderung nach Paragraph 38 der Insolvenzordnung gewertet werden. Im Insolvenzrecht werden Anteilseigner in einem Insolvenzverfahren nachrangig bedient, das heißt erst, wenn die Gläubiger ihre Ansprüche gelten machen konnten.  

Hätten die rund 22.000 Aktionäre ihre Ansprüche geltend machen können, hätten die echten Gläubiger rund zwei Drittel weniger bekommen, hatte Jaffés Rechtsanwalt Thomas Liebscher im Oktober bemerkt. Dies wäre ein „perverses Ergebnis“ des Insolvenzverfahrens, das ja die Gläubiger schützen solle. Insgesamt haben Gläubiger Ansprüche in Höhe von 3,3 Milliarden Euro angemeldet. Durch Verkäufe von Unternehmensanteilen hatte Jaffé zumindest eine Milliarde Euro erlösen können.  

Gut möglich aber, dass der Fall letztlich erst vom Bundesgerichtshof geklärt werden muss. Gegenüber Spiegel Online erklärte ein Union-Investment-Sprecher prüfen zu wollen, ob die Fondsgesellschaft Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen zu wollen.  

Es ist nicht die erste schlechte Nachricht für die geschädigten Wirecard-Anleger. Im Januar hatte das Landgericht Frankfurt entschieden, dass den Anlegern auch kein Schadenersatz durch BaFin aufgrund etwaiger Verletzung von Amtspflichten zusteht.