Provisionsverbot: Plädoyer für Alternativen
Kommt ein Provisionsverbot oder kommt es nicht? Die Debatte, ob die Pläne von EU-Kommissarin Mairead McGuiness sich positiv oder negativ auf die Verbraucher und deren Altersvorsorge-Pläne auswirken, ist in vollem Gange. Während die Befürworter einer solchen Maßnahme betonen, dass durch einen Wegfall der Provisionen sich die Renditen der Sparer deutlich erhöhen, befürchten deren Gegner, dass viele Menschen erst recht auf die Altersvorsorge verzichten könnten. Die Absicht der Gesetzgeber, die Menschen zu mehr Engagement an den Kapitalmärkten zu animieren, werde durch ein Provisionsverbot konterkariert.
Nun meldet sich auch Davor Horvat, Vorstand des Karlsruher Finanzberatungsunternehmens Honorarfinanz, mit einem Kommentar zu Wort. Auch wenn Horvat Befürworter der Honorarberatung ist, warnt er in seinem Kommentar vor dem Verbot von Provisionen. „Ein Provisionsverbot in der Finanzberatung zieht meiner Meinung nach eine ganze an Kollateralschäden nach sich – für den Verbraucherschutz, für Haushalte mit niedrigen Einkommen als auch für die große Zahl der redlich arbeitenden Finanzdienstleister.“
Verschärfte Zugangsbeschränkungen
Stattdessen spricht sich Horvat für alternative Gesetzesverschärfungen aus. Denkbar wären seiner Meinung nach Verschärfungen bei den Zugangsbeschränkungen für Finanzberater. Diese sollten mindestens eine zweijährige Berufsausbildung inklusive IHK-Prüfung absolvieren, bevor sie in ihrem Beruf tätig werden dürfen.
Statt eines Provisionsverbots spricht sich Horvat für die Einführung eines Provisionsdeckels aus. Ein solcher war in der Vergangenheit immer wieder Bestandteil der politischen Diskussion, wurde seitens der Politik bislang aber nicht durchgesetzt. Die Einführung eines Provisionsdeckels hätte laut Horvat die Folge, dass Strukturvertriebe, „die mit Überprovisionen ihre Karrieremodelle finanzieren, nicht mehr auf maximalen Verkaufserfolg“ sind.
Doch auch bei der Honorarberatung besteht nach Auffassung des Honorarfinanz-Chefs Nachbesserungsbedarf. Dringend geboten sei hier die Einführung einer festen Gebührenordnung, wie es sie für Steuerberater oder Rechtsanwälte gibt. „Dies würde für Transparenz gegenüber Verbraucher sorgen und verhindern, dass einzelne Honorarberater ihre Produktempfehlungen als Provisionsersatzmodell und für überzogene Honorarrechnungen nutzen.“ 2021 hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über einen besonders krassen Fall berichtet.
Darüber hinaus spricht sich Horvat für eine klare Trennung der Provisions- von der Honorarberatung aus. Bislang können Vermittler beides anbieten und so auf die unterschiedlichen Kundenwünsche eingehen. Horvat ist jedoch der Auffassung, dass diese Mischmodelle bei den Kunden für Irritationen sorgen.