Im vergangenen Jahr gingen 2.124 Beschwerden zur Wohngebäudeversicherung beim Versicherungsombudsmann ein. Im Vorjahr waren es 1.997, heißt es im Jahresbericht der Schlichtungsstelle. Damit erhöhte sich der Anteil aus dieser Sparte am Gesamtaufkommen der Beschwerden von neun Prozent auf 15,1 Prozent. Der Grund für den Anstieg: In vielen Fällen habe sich die Beschwerde sowohl gegen den Versicherer als auch gegen den Assekuradeur gerichtet, es kamen also manchmal auch zwei Beschwerden auf einen Vertrag.
Die Krux beim Geschäft mit Wohngebäudepolicen liegt für die Anbieter darin, dass die Ausgaben nicht selten die Beitragseinnahmen übersteigen. Also prüfen Versicherer im Zweifelsfall etwas strenger, um den Ausgabendruck zu reduzieren.
Kommt es zu einem Konflikt zwischen Versicherer beziehungsweise Vermittler und Kunde, können sich die Versicherungsnehmer kostenlos vom Versicherungsombudsmann unterstützen lassen. Die Schlichtungsstelle nimmt die Streitfälle unter juristischen Gesichtspunkten unter die Lupe und versucht im Anschluss zwischen beiden Parteien zu vermitteln. Die Einschätzung des Ombudsmanns dient auch als Orientierung dafür, ob sich der Weg vors Gericht lohnt oder die Chancen eher aussichtslos sind. Dabei hat der Ombudsmann dennoch das Recht, einen Versicherer zu Zahlung von bis zu 10.000 Euro zu verpflichten. Bis zu einer Schadenhöhe von 100.000 Euro kann er eine Empfehlung aussprechen.
In dem aktuellen Bericht finden sich Beschwerdefälle, die auch tatsächlich zum Abschluss gebracht worden sind. Dabei gehe es darum, einen Einblick in die Beschwerdebearbeitung zu geben. Die ausgewählten Fälle seien demnach nicht repräsentativ für die Häufigkeit oder die Bedeutung der Themen. Vielmehr richte sich die Auswahl nach Beschwerdefällen beziehungsweise Themen, bei denen ein allgemeines Interesse erwartet werde.
In welchen Fällen die Versicherer zahlten, nachdem der Ombudsmann die Sachlage geprüft hat, lesen Sie in der untenstehenden Bilderstrecke.