Klausel in Riester-Verträgen

Verbraucherschützer scheitern mit Rentenfaktor-Klage gegen Allianz

Im Streit um die Rechtmäßigkeit einer Klausel zur einseitigen Absenkung des Rentenfaktors hat die Allianz Lebensversicherung offenbar einen Erfolg errungen. Das Verfahren könnte aber noch weitergehen – mit Auswirkungen für die gesamte Branche.

Author_image
15:07 Uhr | 12. Juli | 2023
Verbraucherschützer scheitern mit Rentenfaktor-Klage gegen Allianz

Aufatmen bei der Allianz Lebensversicherung im Streit um eine Rentenfaktor-Klausel in Riester-Verträgen. Doch das Verfahren könnte noch weitergehen.

| Quelle: Allianz

Aufatmen bei der Allianz Lebensversicherung. Offenbar hat das Landgericht Stuttgart eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Az: 53 O 214/22) gegen Deutschlands größten Lebensversicherer abgewiesen. Das teilte Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der VZ BaWü, nach dem Verhandlungstermin am Dienstag auf Twitter mit. Die Verbraucherschützer wollen nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen.

In dem Verfahren geht es um eine Klausel, die unter bestimmten Umständen die einseitige Kürzung des Rentenfaktors in Riester-Rentenversicherungen durch den Versicherer erlaubt. Die VZ BaWü wollte im Geschäftsgebaren der Allianz einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip erkannt haben. Beim ersten Verhandlungstermin im April hatten die Richter noch vorsichtige Bedenken geäußert, ob die Klausel in ihrer konkreten Verwendungsform zulässig war. Auftrieb hatte den Klägern zudem ein vergleichbares Verfahren gegen die Zurich Lebensversicherung gegeben, die im Februar vor dem Landgericht Köln eine Niederlage kassiert hatte. Gegen diese Entscheidung geht die Zurich nun in Berufung und will, wenn nötig, bis vor den BGH ziehen.

Das Recht, Riester-Rentenfaktoren bei einer starken Erhöhung der Lebenserwartung oder einer nicht nur vorübergehenden Renditesenkung der Kapitalanlagen einseitig zu senken, ist den Lebensversicherern sehr wichtig. Denn in der Branche existieren schätzungsweise mehrere Millionen Verträge mit solchen Klauseln. Sollte die Rechtsprechung hierzu in Richtung der Verbraucher kippen, drohen den Anbietern sehr hohe Nachforderungen.