Mit Fachwissen punkten

Die 7 häufigsten bAV-Kundenfragen – und wie Makler sie beantworten können

Die Liste möglicher Rückfragen zur bAV könnte Bücher füllen; nicht umsonst handelt es sich dabei um ein Beratungsfeld für Experten. Die folgenden sieben „Evergreens“ kommen indes fast immer zur Sprache.

18:04 Uhr | 05. April | 2024
bAV FAQ
| Quelle: Getty Images

Die Offenheit gegenüber einer bAV im eigenen Betrieb wächst bei immer mehr Gewerbetreibenden. Schon aus schierer Not, denn im zunehmend verzweifelten Ringen um Arbeitskräfte müssen alle Mittel ausgeschöpft werden. Oft treffen Makler in den Beratungsgesprächen auf bAV-Halbwissen, das die bisherige Skepsis begründet hat. Insbesondere auf diese sieben Fragen sollten sie daher gut vorbereitet sein:

1. Macht eine Betriebsrente nicht wahnsinnig viel Verwaltungsaufwand?

Das war einmal. Dank Digitalisierung läuft heute vieles automatisiert und erfordert kaum noch eine händische Eingabe oder Bearbeitung. Von der Beratung über den Abschluss bis zur laufenden Administration decken Tools wie Xempus, penseo und eVorsorge alle Prozesse schlank ab. Und BiPRO gibt es ja auch noch.

2. Haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf eine bAV?

Ja, seit 2002 können alle gesetzlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern verlangen, dass ein Teil des Bruttoeinkommens in eine bAV fließt – sie haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, durch die ihre Steuer- und Sozialabgabenbelastung sinkt.

3. Ist die Betriebsrente verloren, wenn der Arbeitgeber pleitegeht?

Nein, die Betriebsrente ist sicher, denn sie läuft unter dem Schutzschirm entweder des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) oder der Protektor Lebensversicherungs-AG. Beide Insolvenzsicherungen wurden geschaffen, um im Pleitefall die Renten- und Kapitalleistungen von Arbeitnehmern zu gewährleisten.

4. Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel mit der bAV?

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers bleibt die bAV bestehen. Sie kann ruhend gestellt oder privat fortgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen lassen sich die unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.

5. Wer zahlt eigentlich die bAV-Beiträge?

Das können die Beteiligten entscheiden. Bei einer Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer ein Anrecht haben, zahlen diese die Beiträge. Doch auch der Arbeitgeber kann zur Attraktivitätssteigerung die bAV-Beiträge übernehmen – oder beide teilen sich die Einzahlungen.

6. Was ist eine bAV-Versorgungszusage?

Mit einer Versorgungszusage sichert der Arbeitgeber bestimmte (Betriebsrenten-)Leistungen verbindlich zu. Unterschieden wird zwischen der konkreten, einfachen Leistungszusage, der beitragsorientierten Leistungszusage und der Beitragszusage mit Mindestleistung, die nur in der Direktversicherung sowie bei Pensionsfonds und Pensionskassen Anwendung findet. Daneben gibt es noch den vom Betriebsrentengesetz nicht abgedeckten Sonderfall der reinen Beitragszusage.

7. Können die Beiträge zu einer Direktversicherung bei Bedarf steigen oder sinken?

Ja, die Beitragshöhe ist bei einer Direktversicherung variabel und kann den Wünschen des Arbeitnehmers angepasst werden. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich. Das vorhandene Kapital wirft in der Zeit weiterhin eine Verzinsung ab.

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